Die Scheidung Online bietet die komfortable Möglichkeit einen Scheidungsanwalt online mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens zu beauftragen.
Diese Art der Beauftragung bietet sich in Fällen einer einvernehlichen Scheidung an, d.h dass Streit zwischen den Ehegatten nicht besteht und alle im Zussammenhang mit der Trennung aufgetretenen Fragen wie z.B. Umgangsrecht, Unterhalt, Hausrattsteilung bereits geregelgt wurden. In diesen Fällen ist nach einjährigen Trennung ausreichend, wenn nur ein Ehegatte einen Anwalt mit der Scheidung beuaftragt und der zweite Ehegatte der Scheidung zustimmt.
ADVOSCHEIDUNG.de Scheidung Online individuell
Webseite: http://www.advoscheidung.de
Eintrag vom 03.07.2010 in Recht & Gesetz - Rechtsanwälte Familienrecht -
Eintrags-Nr: 3761
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